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1. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 169

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 169 — vergleich. Königliche Gerichte: Fürstliche Gerichte: Reichshofgericht. Hofgericht. Kammergericht. Königliche Landgerichte. Fürstliche Landgerichte (hohe und niedere). Dorfgerichte. Reichsvogteien. — Urteiler ist bei allen (außer den Kammergerichten) das Volk (Schöffen). Gegenwart. Reich: Staat: Reichsgericht (Berufungsgericht). Oberlandesgericht _____ Zivilsenat — Strafsenat. Landgericht Schwurgericht — Strafkammer. Amtsgericht Zivilsachen — Kleine Straffachen. Urteiler: im Schwurgericht I , 3 m /ni , und Amtsgericht / das Bolk «Geschworene und Schöffen). in den übrigen Gerichten: Rechtsgelehrte. Teilung der Gerichte: nicht nach Personen, sondern nach Sachen. Jnstanzenzug: Amtsgericht — Landgericht — Oberlandesgericht -— Reichsgericht. § 56. Rudolf ernt Soböbitrg. (Ranke, Weltgeschichte Viii. — Lamp rech t, Deutsche Geschichte Iv. — Nitzsch, Deutsche Geschichte V. — Loserth, Geschichte des späteren Mittelalters üort 1198 bis 1492 sbelow -Meiuecke, Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte].) Quellen: Annalen und Chronik von Colmar, übersetzt von Dr. H. Pabst (Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit, Xiii. Jahrh., Bd. 7); Straßburger Chronik von Fritsche Closener; Chronik des Jakob Twoinger von Königshoven: Chronik des Matthias von Neuenburg. I. Das Interregnum. Der letzte Gegenkönig Friedrichs Ii., Graf Wilhelm von Holland, konnte auch nach Konrads Iv. Tode nicht zu allgemeiner Anerkennung gelangen, besonders da ihn Fehden in seiner eigenen Grafschaft immer wieder nach dort riefen. Er starb 1256. Nach seinem Tode standen sich zwei Parteien gegenüber. Die eine unter der Führung des Erzbischofs von Köln neigte zu England hin, die andere, an deren Spitze der Erzbischof von Trier stand, schloß sich mehr an Frankreich an. So kam eine Doppelwahl zustande. Die trierische Partei wählte einen Verwandten des französischen Königs, Alfons von Kastilien, die kölnische den Engländer Richard von Eorn-wallis; die Kurfürsten hatten für große Geldsummen ihre Stimmen

2. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 2

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 2 — grosses)oft von Ober- und Unter-Elsatz, auf den Sundgau und auf die Landvogtei über die zehn im Elsaß gelegenen Reichsstädte, sowie auf alle Dörfer und anderen Rechte, welche von der gesamten Landvogtei abhängen, und übertragen diese alle und jedes einzelne auf den Röntg und das Königreich Frankreich. So datz die gesamte Stadt Breisach nebst den zu ihr gehörigen Ortschaften ... und mit ihrem von altersher besessenen Gebiet und Gerichts-bann (ntit Vorbehalt jedoch der Privilegien und Freiheiten, welche die Stadt früher von dem Hause Österreich erbeten und erlangt hat) — desgleichen die genannte Landgrafschaft von Ober- und Unter-Elsatz und der Sundgau, ferner die Landvogtei über die zehn Reichsstädte und ihre Dependenzen, und desgleichen alle Vasallen, Landsassen, Untertanen, Eigenleute, alle Städte, feste Plätze, Dörfer und Burgen, alle Wälder, Forsten, Gold-, Silber- und andere Gruben, Flüsse, Bäche und Weiden, alle Rechte, Regalien und Zugehörigkeiten ohne jeden Vorbehalt mit aller Jurisdiktion und voller Souveränität von jetzt an in Ewigkeit dem Allerchristlichsten König und der Krone Frankreich zugehören und als dieser Krone inkorporiert betrachtet werden, ohne datz der Kaiser, das Reich und das Haus Österreich oder irgendwer sonst widersprechen soll, und so datz überhaupt kein Kaiser und kein Fürst des Hauses Österreich irgend etwas von Recht oder Macht in den erwähnten Landen diesseits und jenseits des Rheins jemals beanspruchen oder ausüben kann oder darf." Dies die §§ 73 und 74 des Friedens zu Münster; § 75 macht bent französischen Könige den Schutz der katholischen Religion in den abgetretenen Länbern zur Pflicht, § 76 räumt ihm das Besatzungsrecht in Philippsburg und eine Etappenstratze bahin ein. „Der 9111erchristlichste König ist verpflichtet, nicht nur die Bischöfe von Stratzburg und Basel, nebst der Stadt Stratzburg, fonbern auch die übrigen reichsunmittelbaren Stäube in Ober- und Nieder-Elsatz — folgt die Aufzählung — in der Freiheit und in bent Besitze der Reichsunmittelbarkeit zu belassen, bereu sie sich bisher erfreut haben; so batz er nicht roeitergehenb irgenbeine königliche Souveränität über sie beanspruchen kann, fonbern sich mit bertjenigert Rechten begnügt, welche bent Hause Österreich zu stauben und durch biefen Friedens-vertrag an die Krone Frankreich abgetreten werben. So jeboch, batz durch diese gegenwärtige Deklaration allem dem oben zugestanbenen Souoeränitätsrecht kein Abbruch geschehen soll." (§ 87.) Nach Erbmannsbörffers Ansicht hatten roeber die österreichischen noch die französischen Diplomaten beim Abschluß der vorgenannten Artikel die Absicht, zweifelsfreie, unantastbare Rechtsverhältnisse zu schaffen; wohl beibe hofften auf balbige Gelegenheit, Abänberungen gentätz ihren Plänen burchfetzen zu können. In Frankreich waren bantals die Erinnerungen an das alte Gallien Cäsars, befsen Ostgrenze der Rhein war, ganz lebenbig. Richelieu sagt in seinem Testament: „Es war mein Streben, Gallien die Grenzen zu geben, die ihm von der Natur bestimmt finb, das neue Gallien wieder so auszurichten

3. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 4

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 4 — des deutschen Volksbodens. Nur im Osten, im Koloniallande, lagen größere Territorien: Brandenburg, Sachsen, Bayern und alle weit überragend Österreich. Das Land westlich von Elbe, Saale und Naab war zerrissen in Hunderte von größeren und kleineren Fetzen, am schlimmsten Zwischen Donau, Rhein und Main, wo Bischöfe, Fürsten, Grafen, Städte und Reichsritter wegen der Grenzen dauernd in Fehde lagen. Und welche Gegensätze unter diesen Territorien! Es gab katholische und evangelische, geistliche und weltliche, fürstlich-monarchische und städtisch-republikanische. Soviel Gegensätze, soviel Fragen über die künftige Entwicklung. Der Westfälische Frieden hatte die Glaubensund Kultusfreiheit gebracht; konnte es noch auf lange Zeit Länder eines Glaubens geben? Deutschland war zum größten Teile evangelischen Bekenntnisses; aber von seinen 8 Kurfürsten waren nach 1648 fünf (Böhmen, Bayern, Mainz, Köln und Trier), seit 1697, als August der Starke von Sachsen zum katholischen Glauben übertrat, sechs katholisch. Im Kampf um den Boden des Reichs war das weltliche Fürstentum immer siegreicher vorgedrungen: geistliche Herrschaften waren säkularisiert, Reichsritter und Reichsstädte mediatisiert worden. Würde diese Bewegung so weitergehen? Und welche der fürstlichen Territorien hatten Aussicht, die größten zu werden? Der Schmalkaldische Bund, der Vertrag zwischen Moritz von Sachsen und Heinrich Ii. 1552, die Union und die Liga, die Bündnisse der Schweden und Franzosen mit deutschen Fürsten — alle diese Tatsachen zeigen, daß die Fürsten sich seit langem des Rechtes bedient hatten, unter sich und mit auswärtigen Mächten Bündnisse zu schließen; jetzt war ihnen dies Recht im Westfälischen Frieden auch formell zuerkannt worden. Daß sie es zur Vergrößerung ihrer Territorialmacht künftig noch mehr gebrauchen würden, das war als selbstverständlich vorauszusehen. Die Territorien waren zu Staaten geworden. In der Enge ihres Sonderlebens bildete sich ein neuer Partikularismus, der dynastische. Der Kursachse, der Kurpfälzer, der Braunschweig-Lüneburger, der ^chwarzburg-Rudolstädter oder Schwarzburg-Sondershäuser hing mit fester Treue an seinem Fürstenhause. In der Hand der landesfürstlichen Obrigkeit lag sein und seiner Kinder Glück; das große Vaterland ward ihm zu einer dunklen Sage. Die Gesamtheit der Territorien war das R e i ch. Wie sollte man seine Verfassung bezeichnen? In dem Chaos des Dreißigjährigen Krieges war es noch nicht zu Grunde gegangen. Noch nicht. Aber die Macht hatte nicht der Kaiser, sondern der Landesherr. Das Jahr 1648 hatte eine lange geschichtliche Entwicklung (1231, 1356, 1555, 1648) vollendet, die dahin zielte, die Rechte des Reiches aufzulösen und sie auf die Territorien als Landeshoheit zu übertragen. Das Reich war die Verbindung von 3 400 Kleinstaaten, welche theoretisch betrachtet als fast völlig gleichberechtigt nebeneinanderstanden. Die Leitung des Reiches gebührte dem Reichstag und dem Kaiser. Der Reichstag, d. h. die Vertretung der Reichsstände (ausgeschlossen waren nur die Reichsritter) zerfiel in drei Kollegien: das Kurfürstenkollegium, den Reichsfürstenrat mit 100 Stimmen, gespalten in eine weltliche und geistliche Bank, und das Kol-

4. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 91

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 91 — 3. Was nun? Der fromme Kurfürst: „So müssen wir es dem gerechten Gott befehlen, der Uns nicht verlassen, sondern Uns zu seiner Zeit Recht schaffen wird." — Ganz verzichten? Nein. Gewinnen, was möglich ist. Wie, wenn Pommern unter Schweden und Brandenburg geteilt würde? Und wenn er außerdem Entschädigungen beanspruchte? Der Kurfürst entschloß sich zum Nachgeben; doch wollte er dabei zweierlei erreichen: 1. Brandenburg ans Meer, also für Brandenburg Hinterpommern und Vorpommern bis zur Peene mit dem Hafen Wolgast und freier Ausfahrt auf der westlichen Odermündung, 2. große Entschädigungen im Innern Deutschlands: die schlesischen Fürstentümer Glogau, Sagan, Schweidnitz und Iauer, die gesamten jülichfchen Lande, die Hochstifte Halberstadt, Hildesheim, Minden, Osnabrück, Münster und Bremen sowie die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg. Bemerk n n g: Der Kurfürst wollte als Entschädigung: die schlesische Erbschaft ganz, die jülichsche Erbschaft ganz und die Brücken von den brandenburgischen Kronlanden nach Westen. Welch eine Kraft des Vorblickes! Was der Kurfürst sah, sind die Linien der Machterweiterung, die liniae correspondentiae, nach Norden, Osten, Südosten und Westen, die Machtwege zur See, zur Weichsel, zur oberen Oder, zu Elbe, Weser und Rhein. Was 1720, 1763, 1772, 1803, 1815 und 1866 geschah, das war bei ihm Ziel, Wille und Wegweisung. Die Grenzen eines brand enbur gisch-preußischen Großstaates standen vor seiner Seele. (Vergl. Erd mann sdörffer oben S. 75). Ob Friedrich Wilhelm glaubte, daß man ihm alles geben werde, was er verlangte? Er verlangte wohl viel, um wenigstens Genügendes zu erreichen. Schweden war nicht willfährig; der Kurfürstenrat entschied am 1. Januar 1647, daß auch ohne Brandenburg mit Schweden Frieden gemacht werden müsse. Da gab Friedrich Wilhelm nach, am 17. Januar 1647 erklärte er: Wir haben Uns nach reiflicher Deliberation entschlossen, daß Wir bei so gestellten Sachen lieber der unglücklichen Zeit weichen, als alles in Gefahr setzen wollen." Durch Vermittlung des französischen Gesandten kam das Übereinkommen am 7. Februar 1647 zustande. Der Kurfürst trat an die Krone Schweden Vorpommern nebst Rügen ab, ferner Stettin, Garz, Damm, Eollnow und die Insel Wollin sowie eine Strecke auf dem östlichen Oderufer, deren Breite später durch gütlichen Vergleich zu bestimmen sei; er behielt Hinterpommern mit Camin. Den gegenseitigen Untertanen wurde freier Verkehr zu Wasser und zu Lande Zugesichert. Im März 1647 erhielt dann Brandenburg noch zuerkannt die Hochstifte Halberstadt, Minden und Magdeburg, so, daß es die beiden ersten sofort nach Friedensschluß, Magdeburg nach dem Tode des gegenwärtigen Administrators in Besitz nehmen sollte. Wie schwer dem Kurfürsten die Abtretung der Odermündung wurde, erkennt man daraus, daß er bald nachher, am 24. Dezember 1648, der Krone Schweden für die Rückgabe von Pommern nicht allein die drei Stifte, sondern überdies noch zwei Millionen Taler anbot. W ü r d i g u n'g e n. 1. Ranke, Neun Bücher preußischer Geschichte I, 47: „Wie wir heute die Sache ansehen, darf man es für ein Glück halten, daß ihm sein Wunsch nicht gewährt ward. Brandenburg gelangte in eine Verbindung mit dem mittleren und inneren Deutschland, deren Vorteile jene maritime

5. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 39

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 39 — mit dem Kaiser zurück, schloß mit Ludwig Xiv. — 6. Januar 1673 — den Frieden zu Vossem und verzichtete darauf, den Holländern noch ferner Hilfe gegen Frankreich zu leisten. Jetzt war Frankreich, obwohl seine Heere Holland räumen mutzten, im Vorteil. Da trat England von dem Bündnis mit Frankreich zurück, und der Kaiser, das Reich, Brandenburg und Spanien bildeten eine Koalition gegen Ludwig Xiv. Am Niederrhein und im Elsaß wurde gekämpft, der Kurfürst stand im Winter 1674 im Elsaß. Jetzt zwang Ludwig Xiv. die Schweden zu einem Einfall in Brandenburg. Der Kurfürst mußte das Elsaß verlassen; er vertrieb die Schweden aus Rathenow, besiegte sie am 18. Juni 1675 bei Fehr -bellin, eroberte ganz Vorpommern und Rügen und vertrieb die Schweden im Winter 1678/79 auch aus Ostpreußen. Es war ein Siegeszug ohnegleichen; aber in den spanischen Niederlanden und am Rhein waren die Franzosen Meister geblieben. Und nun verstand es Ludwig Xiv. meisterhaft, die verbündeten Gegner zu trennen, mit ihnen nacheinander einzeln Frieden zu schließen und für Frankreich und Schweden die günstigsten Bedingungen zu erlangen. Frankreich schloß Frieden am 10. August 1678 mit Holland, qm 17. September mit Spanien, am 5. Februar 1679 mit Kaiser und Reich zu Nimwegen, am 5. Februar 1679 mit den Herzogen von Braunschweig, am 21. März 1679 mit dem Bischof von Münster zu Celle, am 29. Juni 1679 mit Brandenburg zu St. G e r nt a t n und endlich am 2. September 1679 zu Fontainebleau mit Dänemark. Frankreich erhielt die Franche Eonde, 16 befestigte Städte in den spanischen Niederlanden und gegen Rückgabe von Philippsburg Freiburg im Breisgau. Der Kurfürst Friedrich Wilhelm und die braunschweigischen Herzöge mußten alle von ihnen eroberten schwedischen Gebiete bis auf geringe Grenzstriche herausgeben. „Mit dem Frieden von Nymwegen schien die Übermacht des französischen Königtums in Europa schrankenlos und unerschütterlich begründet. Erweitertes Gebiet, stark befestigte Grenzen, unermeßliches militärisches und politisches Ansehen, gedemütigte Ohnmacht aller Gegner, begeisterte Hingebung der Natron an ihren ruhmreichen Führer, das waren die Früchte seines siebenjährigen Kampfes. Nichts schien nach diesen Erfolgen unerreichbar, alle Kräfte des Widerstandes hatten ihre Unzulänglichkeit gezeigt." (Erdmannsdörffer I, 653.) Die große Kunst der französischen Diplomatie zeigt sich in diesem Kriege: , 1. in der geschickten Lösung gegnerischer Bündnisse: Tripelallianz, Koalition von 1675, bei den Friedensschlüssen, 2. in der klugen Gewinnung von Verbündeten gegen den Feind, 3. in der Verwendung Schwedens gegen den Großen Kurfürsten. Staatskunde. Der Krieg zeigt die Ohnmacht von Kaiser und Reich; er zeigt, daß Art. 8 des Westfälischen Friedens, der jedem Teilstaate das Recht des Bündnisses auch mit auswärtigen Staaten gibt, das Reich zerstören muß; er lehrt, daß die Teilstaaten dies Recht nicht haben dürfen, sondern nur die oberste Reichsgewalt. Daher bestimmt unsere Reichsverfassung in Art. 11.: „Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Doch finden sich in unserer Reichsverfassung auch noch zwei Bestimmungen, die Reste jenes Artikels 8 des Westfälischen Friedens sind:

6. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 40

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 40 — Artifel 11, Absatz 3: „Insoweit die Verträge mit fremben Staaten sich auf Gegenstände beziehen, welche nach Artikel 4 in den Bereich der Reichs^ gesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß bte Zustimmung des Ä-°rf"d"uch" U"6 3u if,ter di- S-n°h!nigun"d°-°R.?ch" 8, Absatz 3: Autzerbem wirb im Bunbesrat aus den Bevollmächtiaten w Srr!5e *ai)ern' Sachsen urtb Württemberg und zwei vom Bundes-p?* wahlenben Bevollmächtigten anberer Bunbesstaaten Bayern b^n Vorsitz^führt.^"^ Angelegenheiten gebilbet, in welchem 6. Zeit der Reunionen, 1679—1684. Der Raub Stratzburgs 1681. Zu einer deutschen Fürstin, die bald nach dem Nimweger Frieden Paris besuchte, sagte Ludwig Xiv. mit hochmütiger Zuversicht: „Die deutschen Fürsten werden mir keinen Krieg mehr machen." Ja er durfte erwarten, daß seine Hoffnungen auf das Kaisertum sich noch erfüllen wurden, obwohl Kaiser Leopold I. jünger war als er. Den Kurfürsten Bayern hatte er sich schon 1670 verpflichtet, jetzt, im Oktober 1679, schloß er mit Friedrich Wilhelm eine „Enge Allianz" ab, nach welcher dreser steh auf 10 jähre verpflichtete, sich nicht nur der Wahl eines neuen ,^er5 und -Römgs aus dem Hause Österreich mit allem Nachdruck zu widersetzen, sondern auch in der nächsten Wahlhandlung für den König von Frankreich oder den Dauphin oder, wenn beides nicht gelänge, nur für emen Kandidaten, der Frankreich genehm sei, seine Stimme und semen Einfluß zu verwenden. Die gleiche Verpflichtung übernahm der Kurfürst Johann Georg von Sachsen auf vier Jahre. Die Ohnmacht Deutschlands schien auf unabsehbare Zeit besiegelt. Da legten französische Staatsmänner und Generale ihrem Herrn dar daß die militärische Vormachtstellung Frankreichs nur dann gesichert sei, wenn es sich im Vollbesitz des Elsaß befinde, wenn der Streubesitz zu einem Ganzen arrondiert werde und wenn die im Elsaß vorhandenen Platze stark befestigt würden; dann könne Lothringen sich nicht losreißen dann bleibe die Schweiz um sv stärker an Frankreich gebunden, dann werde Deutschland fest im Zaume gehalten. Es war eine Politik der V e r t e ibigung, die Zeitgenossen sahen das Elsaß mit Frankreich als eine große Festung an, den König als den Befehlshaber derselben. Welches Recht aber hatte der König, bte (Streugebiete des Elsaß nach eben geschlossenem Frieden zu erwerben? Die unklaren Bestimmungen des Westfälischen Friebens zeigten den Weg. Die französische Regierung behauptete, daß ihr nicht nur die im Frieden von Münster und Nimwegen an Frankreich abgetretenen Besitzungen rechtmäßig zustanben, sonbern auch alle Depenbenzen, die einst zu benselben gehört hatten und ihnen im Laufe der Zeit genommen worben seien; man |et befugt, diese Depenbenzen mit den jetzigen französischen Besitzungen zu reunteren. Man setzte für die Untersuchung dieser Verhältnisse be-jonbere Gerichtshöfe ein, die sogenannten Reunionskammern. Die sprachen der Macht das Recht zu. Mit nichtigen Scheinbeweisen

7. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 41

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 41 — und gewaltsamen Rechtsverdrehungen wurden weite Gebiete im Elsaß und Lothringen, ja sogar in Kurtrier, die deutschen Reichsfürsten, Grafen, Herren, Geistlichen, freien Städten gehörten, zu Sehen der französischen Krone erklärt. Ja, bis auf die Zeit des Königs Pipin ging man zurück, um Kurtrier drei Ortschaften an der Maas nehmen zu können. Dem gefälschten Recht folgte die Gewalttat überall auf dem Fuße. Den Weigerer zwang militärische Besatzung und Beschlagnahme der Einkünfte zur endlichen Anerkennung. Ranke, W. X, S. 332: „So umfassend und empfindlich die Verluste waren, welche das Reich durch den Frieden von Münster erlitt, so lag doch noch fast ein größerer Nachteil in den Verwickelungen, in die es dadurch mit Frankreich geriet." Erdmannsdörffer I, 656. „Seitdem es geordnete völkerrechtliche Verhältnisse in Europa gab, hatte die Welt nichts Ähnliches von brutaler Gewalttat gesehen, wie diese Raubwirtschaft im Frieden, unter dem Schutze eines angeblichen Rechtsverfahrens, bei welchem die Krone Frankreich die Rollen des Klägers, des Richters und des Vollstreckers in sich vereinigte." Noch stand Straßburg als freie Reichsstadt, stark befestigt, die Herrin des Elsaß. Man wußte in Paris ganz genau, daß der Besitz der neuen Provinz ohne Straßburg unsicher und wertlos sei. Aber die Reunionskammern fanden hier keinen Scheingrund, so sollte die Gewalt entscheiden; wer wollte auch widerstehen? Um einem etwaigen Einspruch der Schweiz oder der Niederlande zu begegnen, wurden an den Grenzen Beobachtungsheere aufgestellt, eine Armee von 35 000 Mann näherte sich der Stadt. Die Straßburger kannten seit langem die Gefahr; die Ratsherrn wollten reichsstädtisch und protestantisch bleiben. Die Stadt hatte 400 Söldner. Der Rat verhandelte im Sommer 1681 monatelang mit Wien über die Aufnahme einer kaiserlichen Besatzung — umsonst. Mit offenem Auge und gelähmter Hand erwartete Straßburg sein Verhängnis; niemand im Reich erhob die Hand zur Abwehr; die bleierne Mutlosigkeit der Ohnmacht bedrückte ganz Deutschland. Wohl gab es in Straßburg auch manche Bürger, die nach Frankreich hinneigten, aber ihre Zahl war klein. Straßburg fiel nicht durch französische Bestechung, sondern nur durch deutsche Ohnmacht. In der Nacht vom 27. zum 28. September 1681 erschienen drei französische Dragonerregimenter vor der Straßburger Zollschanze am Rhein — ein kurzer Widerstand, die Schanze war genommen; am Morgen des 28., es war ein Sonntag, war die Festung von allen Seiten umringt; am 30. September wurde die Kapitulation unterzeichnet: die Stadt erhielt französische Garnison, die Freiheit der Kulte auf Grund des Normaljahres 1624 wurde gewährleistet, das Münster dem katholischen Kultus zurückgegeben. Wenige Tage nach der Übergabe traf Marsch all Vauban ein, um die ersten Maßnahmen für die geplante stärkere Befestigung zu treffen. Diese sollten Straßburg zur unüberwindlichen Festung machen und zugleich die Bürgerschaft im Zaume halten. Aus militärischen Gründen war Straßburg geraubt worden; eine Münze, die damals geprägt wurde, sprach es aus: Clausa Germanis Gallia. Am 23. Oktober 1681 hielt Ludwig Xiv., begleitet von seiner ganzen Familie, seinen Triumpheinzug n die eroberte Stadt. Und nun folgte die Rekatholisterung. Noch 1681

8. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 97

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 97 — Koloniallandes doch der Nation und dem nationalen Zusammenhang zurückgegeben, war gelöst aus den Banden einer korrumpierendenzwitterftellung zwischen deutschem und slavischem Wesen. Die deutsche Geschichte weiß seit dem Niedergang des alten Reiches viel zu erzählen von deutschem Lande, das dem deutschen Stamm verloren ging: hier war eine Wiedereroberung gelungen, deren heilbringende Folgen sich in ihrer vollen Wirkung erst viel späteren Geschlechtern offenbaren sollten." Verluste att deutschem Volkesboden. 1308 bis 1648 die Schweiz. 1460 Preußen. 1460 Schleswig-Holstein. 1552 Metz, Toul und Verdun. 1648 Elsaß, Bremen, Verden, Wismar. Wiedergewinn an deutschem Volkesboden. Als große deutsche Aufgabe bezeichnet in dem Aufruf 1658. Erster Erfolg Preußens 1660. Vorblicke auf 1720, 1772, 1815, 1870. • s. dhiiip P s o n I, S. 362: „Zum erstenmal seit vielen Jahrhunderten hatte em deutsches Fürstentum sich aus dem kläglichen und entwicklungsunfähiaen Eewirre der Relchspolrtik befreit und selbstherrlich, nur auf sich beruhend, aus eigener Kraft und eigenen Zielen in das Getriebe der europäischen Verhältnisse eingegriffen." 8. Staatsbesitz, Staatsbetriebe und Regale. Es kommen in Frage Domänen, Forsten^ Salinen, Post, Monopole und Zölle. In jedem der Territorien war ein großer Teil des Grund und Bodens, in Preußen ein Drittel, Eigentum des Fürsten: er hieß Dominium, Domäne. Jede Domäne wurde von einem kurfürstlichen Beamten (Amtmann, Hauptmann) verwaltet. Den Reinertrag, meist Getreide, erhielt der Fürst. Eigenwirtschaft (Administration) und Naturalwirtschaft waren die die Domänenverwaltung kennzeichnenden Merkmale. Der Ertrag war freilich gering; denn nicht wenige der Domänen waren in Zeiten dringender Geldbedürfnisse für Leihkapitale verpfändet worden, und zahlreich waren die klagen darüber, daß die Amtleute vor allem für chr Wohlleben sorgen und, wenn sie sich überhaupt um ihr Amt kümmern m rhre eigene Tasche wirtschaften. Den Reinertrag für 1640 berechnet Breysrg auf 440000 Taler, eine geringe Summe gegenüber dem Umfang er Domänen. Offenbar mußten zwei Aufgaben gelöst werden: Die verpfändeten Domänen mußten zurückerworben, alle mußten besser verwaltet werden. Rührend ist es zu lesen, daß die Kurfürstin Luise Henrrette aus den Ersparnissen ihrer Hofhaltung zwei Ämter und eine Anzahl einzelner Güter zurückgekauft hat. 1683 wurde durch den Hof- kammerpräsidenten Dodo von Knyphausen die Eigenwirtschaftaufgehoben und die Geldpacht eingeführt. So entstand die Klasse der Domänenpächter. Der Erfolg war, wie die Steigerung der Einnahmen zeigt, ein glänzender. Die magdeburgischen Ämter 1680/81 brachten ein 46 000 Taler 1687/88 ............. 79 000 „ 1696/97 ............ 110 000 „ Bär. Deutsche Geschichte. Vi. 7

9. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 129

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 129 — ihrem Bündnis mit Frankreich sollten die Schweden in Brandenburg einfallen, so werde es gelingen, den Kurfürsten von der holländischen und kaiserlichen Partei abzuziehen. Der Kurfürst zieht nach dem Elsaß. Dem Kurfürsten war die schwedische Gefahr nicht unbekannt; denn die schwedische Regierung hatte ihn andauernd zur Neutralität ermahnt, er kannte auch das französisch-schwedische Bündnis. Die Holländer und das eigene Interesse verlangten, daß er sein Heer an den Niederrhein führe, der Kaiser wünschte es in den Elsaß. Durfte er sein Land verlassen? Er hatte ja schon vor zwei Jahren gegen Frankreich gekämpft, und die Schweden hatten ihn trotz des Bündnisses unbehelligt gelassen, warum nicht auch diesmal? Zudem: die welfischen Herzöge sowie der König von Dänemark schlossen mit der Koalition Offensiv- und Subsidien-verträge. Die Welfen, die Dänen und der Kaiser würden ihn schon zu Lande schützen, die Holländer zur See. Darum zog er nach dem Elsaß. Der Kurfürst im Elsaß mit Bournonville gegen Turenne. (1.Oktober bis Ende Dezember 1674.) Am 13.Oktober 1674 überschritt die brandenburgische Armee — etwas über 18000 Mann, geführt vom Kurfürsten, Derfflinger, dem Prinzen Friedrich von Hessen-Homburg und dem Reiteroberst Hennigs — die Rheinbrücke bei Kehl und vereinigte sich mit den Kaiserlichen und den Reichstruppen, beide unter dem Oberbefehle des österreichischen Feldmarschalls Bournonville. Das ganze Heer zählte gegen 50 000 Mann. Leider war das Verhältnis der beiden Führer zueinander bzw. des Oberbefehls nicht ganz klar geregelt. Konnte sich ein regierender Kurfürst, der in der Schlacht bei Warschau 1656 europäischen Ruhm erworben, unter den Befehl eines österreichischen Feldmarschalls stellen? Und ertrug es die Majestät, ihre Truppen einem Kurfürsten unterzuordnen? Turenne stand nordwestlich von Straßburg bei Marlenheim und hielt die Pässe von Zabern besetzt, konnte aber nicht angreifen, weil sein Heer nur etwa 25 000 Mann stark war. Ein rascher, kräftiger Schlag seiner Gegner hätte ihn vernichtet. Am 18. Oktober ging die vereinigte Armee gegen Turenne vor, die Brandenburger gaben die ersten Kanonenschüsse ab — allein Bournonville blieb untätig, ja er schickte am nächsten Tage seine Reiter zum Fouragieren aus. Turenne entkam, war aber trotzdem in übeler Lage. „Wenn die Verbündeten vordringen," schrieb er selber, „muß ich mich tief nach Lothringen, zwischen Metz, Toul und Nancy zurückziehen". Der Kurfürst wußte es, drängte auf Verfolgung des Feindes, aber Bournonville war weder zur Umgehung des Feindes, noch zum Angriff auf ihn zu bewegen. Zornwütig rief der Kurfürst aus: „Da stehet der Hund in seinem auserlesenen Vorteil, und wir sind hier und müssen krepieren, können ihm auch nichts tun, da wir ihn doch in unserer Gewalt gehabt und vertilget hätten, wo nicht Bournonville. der Schurke, es verhindert hätte." Seinen Gesandten in Wien beauftragte der Kurfürst, Bär, Deutsche Geschichte. Vi. g

10. Die Ohnmacht des Reiches und der Aufstieg der Hohenzollern - S. 141

1916 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 141 — für den Fürsten eintritt, entzündete sich an den Ruhmestaten des kurzen, aber so glänzenden Fehrbelliner Feldzuges." Vergl. Erdmannsdörffer I 6. 621. Staatskunde. Der Große Kurfürst schuf das stehende Heer und führte selbst draußen im Felde den Oberbefehl über dieses Heer: 1655—60, 1672—75 usw. So schuf er die Grundlage von Art. 46 der Preußischen Verfassung: „Der König führt den Oberbefehl über das Heer." Vergl. Reichsverfassung Art. 63 und 64. Philip pson Ii 6. 360/1: „Wie ein Jahrhundert später die schlesischen Kriege Friedrichs Ii. Brandenburg-Preußen zur Großmacht, so hat dieser Schwedenkrieg es überhaupt zu einer europäischen Macht gestempelt. Kein anderes deutsches Fürstentum ließ sich mehr mit ihm vergleichen." Pommern erobert und doch unterlegen. Nun hinein nach Vorpommern und die Schweden hinaus aus Deutschland! Die braunschweigischen Herzöge sollten gegen Bremen und Verden, die Dänen gegen Wismar, Dänen, Brandenburger und der Kaiser gegen Pommern ziehen. Aussichten auf glücklichsten Erfolg. Aber der nordische Krieg war doch nur ein Teil des großen europäischen. Wie standen die Gegner am oberen Rhein und am Niederrhein zu einander? Aberblicken wir rasch die Ereignisse. Auf dem nordischen Kriegsschauplätze: Am Ende des Jahres 1676 war Bremen und Verden, Wismar und Pommern bis auf Stettin, Greifswald, Stralsund und Rügen erobert; noch am 14. Dezember 1676 hatten die Holländer die Schweden in der Seeschlacht bei Lund geschlagen. Im Juli 1677 begann der Kurfürst die Belagerung von Stettin und gewann es am 27. Dezember 1677. Seit 1640 hatte er gerungen, diese Stadt zu gewinnen. Nun war sie sein. Am oberen Rhein: Der Feldherr des Kaisers, Monte-cuccolr, gmg tm August 1676 nach der Schlacht bei Satzbach, in der Turenne seinen Tod gefunden, wieder über den Rhein; im September 1676 wurde Philippsburg von den Kaiserlichen erobert. Aber dann erfolgte ein Umschlag. Im November 1677 besetzten die Franzosen Freiburg im Breisgau. Am Niederrhein. Im April 1677 war Wilhelm Iil. von Oranien von dem französischen Mar sch all Luxemburg geschlagen worden, seitdem hielten die Franzosen Belgien besetzt. Im März 1678 stand Louvois mit einem sehr starten Heer in Flandern, bei Gent und sperrt, bereit zum letzten entscheidenden Schlag. Die Generalstaaten waren kriegsmüde, denn der lange Krieg lastete schwer auf ihrem Handel. Jetzt forderten sie vom Kurfürsten, datz er mit einer beträchtlichen Truppenmacht nach Belgien komme. Was sollte er tun? Seine Macht teilen? Er wollte seine gesamte Macht wie seit 1675 gegen die Schweden zusammenbehalten und hier alles glücklich vollenden. Er versprach 6 Regimenter, gegen 3000 Mann, die in Kleve standen, wenn diese sich erholt und ergänzt hätten. Nun kamen dringendere Gesuche von den Generalstaaten; der Kaiser verlangte brandenburgische Hilfe nach dem Oberrhein, der Kurfürst blieb bei seinem Entschluß. Da gewann in den Generalstaaten die Partei, die den Frieden mit Frankreich wollte, die Oberhand.
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